AGB
Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Vertrags partners werden nur dann als vertragsgegenständlich berücksichtigt, wenn und insofern sie von uns spätestens in der Auftragsbestätigung oder in einem Nachtrag zur Auftrags bestätigung ausdrücklich als vereinbart anerkannt werden.
Auftragserteilung
Sämtliche Bestellungen erlangen mit ihrem Einlangen bei uns für den Besteller Rechts ver bindlichkeit und können sowohl mündlich bzw. fernmündlich, als auch schriftlich (per Telefax oder auf postalischem Wege) erfolgen.
Der jeweilige Kaufvertrag kommt entweder mit mündlicher bzw. fernmündlicher Mitteilung oder mit Abfertigung der schriftlichen Auftragsbestätigung (per Telefax oder auf postalischem Wege) an den Käufer oder durch beiderseitige Unterfertigung einer gemeinsamen Kaufvertragsurkunde zustande.
Soweit die Tätigkeiten auf unserer Seite von Erfüllungsgehilfen verrichtet worden sind, bedarf es für das rechtswirksame Zustandekommen des Rechtsgeschäftes der ergänzenden Genehmigung durch ein vertretungsbefugtes Organ von uns. Sollte der Vertragspartner innerhalb von drei Wochen ab vermeintlichen Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes keine gegenteilige schriftliche Nachricht unsererseits erhalten, so gilt das Rechtsgeschäft jedenfalls als ordnungsgemäß und rechtswirksam zustandegekommen bzw. nachträglich genehmigt.
Ändert sich lediglich eine Modellbezeichnung gegenüber der ausbedungenen bei sonst gleichbleibenden technischen Werten, so erklärt sich der Vertragspartner bereit, den Kaufgegenstand trotz der geänderten Bezeichnug vertragsgemäß anzunehmen.
Die Fa. nc digitalis EDV- und IT-Dienstleistungs GmbH behält sich vor, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Bestellungseingang ohne Begründung abzulehnen.
Lieferfrist, Versand, Lieferung, Gefahrenübergang
Grundlage für unsere Lieferverpflichtung ist die entweder in unserem Angebot, oder aber in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesene Lieferfrist. Bei unterschiedlichen Fristangaben im Angebot und der Auftragsbestätigung hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
Vorgesehene Lieferfristen sind unverbindlich und unter der Voraussetzung genannt, daß keine Verzögerung bei Einfuhr der Ware oder durch Lieferverzögerungen durch Lieferanten entstehen. Bei Lieferfristen von Software kann zu Verzögerungen bei der Programmierung durch Kunden wünsche kommen.
Bei Lieferverzug, also nach Ablauf der vereinbarten oder zumindest zugesagten Lieferfrist, ist der Vertragspartner berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindesten aber von sechs Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle verzichtet der Vertragspartner auf die Geltendmachung jedweder Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus dem Vertragsrücktritt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Verkaufsgegenstand bei uns abzuholen. Der über Wunsch des Vertragspartners durchgeführte Versand des Kaufgegenstandes an die vom Vertagspartner bekanntgegebene Empfangsstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners, welcher neben den Versand- und Verpackungskosten auch die Kosten für eine allfällige Transport versicherung zu übernehmen hat.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, auch Teillieferungen von uns anzunehmen. Für diese Teillieferung gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Diese Teillieferungen hemmen auch den Ablauf der bedungenen Lieferfrist bis zum Zeitpunkt der vollständigen (restlichen) Lieferung. Holt der Vertragspartner den Vertragsgegenstand direkt bei uns ab, so geht die Gefahr mit Übernahme des Vertragsgegenstandes in seinen Besitz über, womit die Lieferung (Ablieferung) des Kaufgegenstandes als ordnungsgemäß erfolgt gilt. Bei Lieferung mittels Versand erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Spediteur im Sinne der Versandpapiere oder mit dem Zeitpunkt, in welchem der Verkaufsgegenstand auf andere Weise unseren Geschäftssitz verläßt.
Installationen
Der Auftraggeber hat rechtzeitig auf eigene Kosten entsprechende Stromanschlüsse und bauseits beigestellte Leitungen für etwaige Netzwerkinstallation zur Verfügung zu stellen. nc digitalis wird über Wunsch dem Auftraggeber durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz behilflich sein, den Aufstellungsort einwandfrei vorzubereiten. Die Installtionskosten trägt der Auftraggeber.
Lieferstörungen
Sollte die Lieferung ohne unser Verschulden, darüber hinaus jedoch – aus welchem Grund auch immer – entweder nicht zeitgemäß erfolgen und/oder nach Zustandekommen des Kaufvertrages unmöglich geworden sein, so verzichtet der Vertragspartner auf die Geltendmachung jeglichen Schadenersatzanspruches uns gegenüber.
Wir sind nicht verpflichtet, unsere (Einkaufs-) Bestellungen gemäß der vom Vertragspartner an uns ergangenen Bestellungen bei einem anderem Erzeuger oder Händler zu tätigen, als welcher ursprünglich, d.h. vor Abschluß des Kaufvertrages als Erzeuger oder Händler vorgesehen war.
Die Regelung gilt sinngemäß für all jene Fälle, die nicht unserer Sphäre zuzurechnen sind, sowie für sämtlicher Fälle höherer Gewalt.
Preise:
Die Preise ergeben sich aus dem von uns gelegten Angebot und gelten ab „Lieferwerk“. nc digitalis ist berechtigt, Entsorgungsbeiträge für Verpackungsmaterial, Verbrauchsmaterial, Farb band kassetten, Trommeln, Tonerkartuschen, Batterien, usw. zu verrechnen. Neben den Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen:
Die Preise werden mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung unverzüglich ohne Abzug fällig, sobald die Leistung erbracht, also die Lieferung erfolgt ist und die diesbezügliche Rechnung dem Vertragspartner zugegangen ist.
Sollte unsere Rechnung hiervon abweichende Zahlungsbedingungen enthalten, so gelten diese gegenüber der Rechnung.
Sämtliche Zahlungen sind auf das von uns in der Rechnung bekanntgegebene Konto so rechtzeitig zu überweisen, daß der aushaftende Betrag spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist auf diesem Konto gutgeschrieben wird. Kommt der Vertragspartner infolge Überschreiten dieser Frist in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 1,5% per Monat als vereinbart, welche wir wahlweise monatlich oder jeweils zum Quartalsende dem Vertragspartner in Rechnung stellen können.
Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so gehen sämtliche uns entstehende Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich allfälliger vorprozessualer Kosten (insbesondere die Kosten unserer berufsmäßigen Parteienvertreter für die Mahnung und Prozeßführung) ausnahmslos zu Lasten des Vertragspartners.
Werden unserer Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so steht es uns frei, weitere Lieferungen an den Vertragspartner nur gegen sofortige Barzahlung oder Nachnahme vorzunehmen.
Die Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen des Vertragspartners mit unseren Forderungen wird ausgeschlossen.
Hält der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht ein, ist er offenbar dazu nicht in der Lage oder erklärt er, daß er seine Verpflichtungen nicht einhalten wird, oder übernimmt er die Ware nicht, so ist der Lieferant berechtigt, entweder auf Erfüllung zu drängen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertragverpflichtet sich der Vertragspartner, vollen Schaden ersatz zu leisten, wobei einvernehmlich 35% (bei Software 100%) des vollen Kaufpreises als pauschaler Mindestschaden vereinbart werden.
Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübergang
Der Kaufgegenstand (die Ware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger Verzugszinsen – insbesondere aus einem Rechtsstreit – entstandenen Kosten in unserem Eigentum. Das Eigentum an den Kaufgegenständen geht somit erst mit der kompletten Zahlung des Kaufpreises inklusive der vom Vertragspartner verursachter Zinsen und Kosten auf den Vertragspartner über.
Sollte der Vertragspartner einen noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand an Dritte weiterveräußern oder durch sein Verhalten die Veräußerung oder sonstige Weitergabe an einen Dritten ermöglichen, so ist nicht nur der vereinbarte Kaufpreis ungeachtet anderslautender Zahlungsfristen sofort fällig, sondern der Vertragspartner darüber hinaus verpflichtet, den gegebenenfalls erzielten Erlös unverzüglich an uns zu erstatten.
Bei Begründung von Rechten Dritter, insbsondere von exekutiven und vertraglichen Pfandrechten, an dem noch unter Eigentumsvorbehalt stehendem Kaufsgegenstand hat uns der Vertragspartner innerhalb von drei Tagen hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Garantie, Gewährleistung und Haftung
Die Garantie beträgt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, je nach Garantiebedingungen des jeweiligen Lieferanten. Die Garantie umfaßt: Die Behebung des Fehlers bzw. den Austausch von defekten Teilen. Die Kosten der Zustellung dieser Teile sowie ev. Wegzeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitere Schäden werden nicht ersetzt, insbesondere werden dadurch die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nicht verlängert. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Gerät oder der Software von Personen durchgeführt werden, welche nicht zum technischen Dienst oder der Softwareabteilung der Fa. nc digitalis angehören.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, sofern im Einzelfall nicht eine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.
Beanstandungen unserer Lieferungen sind unverzüglich bei uns vorzubringen. Bei berechtigter Beanstandung (Mängelrüge) leisten wir in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung innerhalb angemessener Frist Mängelbehebung, die nach unsere Wahl erfolgen kann durch: Ver besserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch gegen eine mangelfreie Ware, Preisminderung oder Rücknahme des Kaufgegenstandes unter gleichzeitiger Rückerstattung des Kaufpreises.
Etwaige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung der Sorgfaltspflichten sind – unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, auf den Betrag des Kaufpreises der beanstandeten Leistung begrenzt.
Der Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt, wenn der Vertragsgegenstand un sachgemäß oder widmungswidrig verwendet wird.
Bei Anwendung von mehreren Programmen kann es in gewissen Situationen zu einer Unverträglichkeit zwischen den Programmen kommen, die eine Neuinstalltion der gesamten Software erfordert. Aus diesem Grund kann von nc digitalis keine Garantie bei Software installationen übernommen werden. Standardsoftware unterliegt nicht der Garantie verpflichtung der Fa. nc digitalis, sondern den Gewährleistungsbedingungen der Software hersteller oder deren Generalvertreter, Ersatzpflicht für Sachschäden oder Zeitverlust, die durch gewerbliche Nutzung entstehen, die aus anderen Bedingungen abgeleitet werden könnten, sind ausgeschlossen. nc digitalis ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung vor Softwareinstallation oder Reparatur durchzuführen und übernimmt keinerlei Haftung für Verluste von Dateien, die auf gelieferten Geräten bzw. Ersatzgeräten entstehen. nc digitalis übernimmt keine Haftung für Schäden oder Kosten, die dem Kunden durch Ausfall der Geräte oder der Software entstehen.
Mängelrüge
Der Vertagspartner ist verpflichtet, allfällige Mängel am Vertragsgegenstand längstens innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis des Mangels mittels eingeschriebenen Brief an uns zu rügen.
Unabhängig davon ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet, den Vertragsgegenstand, also die gelieferten Waren nach Übernahme (gegebenenfalls nach Installation) unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und erforderlichenfalls diese Mängel so schnell wie möglich, längstens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis des Mangels zu rügen.
Zustimmung gemäß Datenschutzgesetz
Mit Zustandekommen dieses Rechtsgeschäfts erteilt der Vertragspartner die Zustimmung, daß die Daten aus diesem Geschäftsfall EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet, das heißt auch an Lieferanten übermittelt werden, welche bei der Abwicklungs dieses Auftrages eingeschaltet werden.
Schadenersatz und Produkthaftung
Die Ersatzpflicht für aus dem ProdHG, BGBl. 1988/89, resultierenden Sachschäden sowie Produkt haftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulasssungs vor schriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Kauf gegen standes (Betriebsanleitung)- insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann, nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik.
Bezüglich Gefahrenübergang: Zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufgegenstand im Sinne des § 6 ProdHG in die Verfügungsmacht des Vertragspartners übergegangen und damit in Verkehr ge bracht worden.
Ungeachtet dieser Bestimmungen steht es uns frei, im Einzelfall gemäß unserer Händler eigenschaft den verantwortlichen Produzenten oder Importeur zu benennen.
Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort sowohl für unsere Lieferungen und Leistungen, als auch für die Zahlungen des Vertragspartners ist mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens.
Es kommt Österreichisches Recht zur Anwendung unter Ausschluß solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des UNCITRAL-Kaufrechts ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sei es insbesondere über das Zustandekommen eines Vertrages oder über die sich aus dem Vertrag ergebende Ansprüche, ausschließlich das jeweilige sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz. Der Vertragspartner unterwirft sich ausdrücklich der vorliegenden Gerichtsstandsvereinbarung.
Schlußbestimmungen
Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Rechtsgeschäft ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform und müssen von uns schriftlich bestätigt sein.
Sofern im Vorstehenden nicht ausdrücklich erwähnt, gelten alle Regelungen sinngemäß auch für von uns zu erbringende Leistungen.